AGB WaxInside

Rahmenvereinbarung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Rahmenvereinbarung regeln als Allgemeine Geschäftsbedingungen den Bezug von Waren und die Durchführung von Schulungen. Anbieterin und Verkäuferin ist die Wax in the City GmbH, Kurfürstendamm 48-49, 10707 Berlin (nachfolgend „Verkäuferin“).
  2. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Käufern (nachfolgend „Partner“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht.

B. GEGENSTAND

  1. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Belieferung mit Waren zur professionellen Haarentfernung mit Warmwachs (nachfolgend „Produkte“). Mit der eigens entwickelten Waxing Station und dem PURE Performance Wachs inklusive Silikon-Cups ermöglichen die Produkte eine professionelle Waxing Behandlung in Kosmetikstudios, Wellnessbereichen von Hotels und ähnlichen Betriebsstätten. Die Konditionen werden in einem Angebot der Verkäuferin konkretisiert. Dieses Angebot ist in der Folgezeit die Grundlage für die Abschlüsse einzelner Liefergeschäfte (vgl. C. dieser AGB).
  2. Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen, die ohne Bedarf weiterer Vereinbarungen für alle Liefergeschäfte zwischen den Parteien über die Produkte gelten.
  3. Die Produkte sind von den Partnern ausschließlich für die professionelle Verwendung gegenüber Dritten zu benutzten.
  4. Ein Weiterverkauf der Produkte ist nicht gestattet.

C. ABSCHLUSS VON LIEFERGESCHÄFTEN, VERSAND, EIGENTUMGSVORBEHALT

  1. Ungeachtet vorangegangener Verhandlungen oder Korrespondenzen wird jedes Liefergeschäft ausschließlich aufgrund einer separaten Bestellung des Partners abgeschlossen. Die Bestellung des Partners erfolgt auf Grundlage eines dem Partner bereits vorliegenden Angebots und kann schriftlich, per E-Mail oder online aber auch per WhatsApp erfolgen.
  2. Jedes einzelne Liefergeschäft kommt nur zustande, wenn der Partner innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Datum der schriftlichen Bestellung eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung von der Verkäuferin erhält und die Bestätigung die Bestellung des Partners ohne jede Modifikation bestätigt. Die Bestätigung der Verkäuferin erfolgt in der Regel per E-Mail.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Verkäuferin die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach eigenem billigem Ermessen.
  4. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

D. PREISE, ZAHLUNGEN

  1. Die Preise für die Produkte ergeben sich aus der in der Anlage Preise beigefügten Preisliste der Verkäuferin oder den jeweiligen Preisen im Online Shop der Verkäuferin.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus.
  4. Der Partner kann die Zahlung wahlweise per Vorkasse (Banküberweisung), Kreditkarte, per PayPal oder sonstige von der Verkäuferin angebotenen Zahlungsmöglichkeiten leisten.
  5. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Verkäuferin ist berechtigt, Bestellungen erst nach Zahlungseingang zu bearbeiten und zu versenden.
  6. Die Verkäuferin kann im Einzelfall weitere Zahlungsarten nach eigenem Ermessen zulassen.

E. LIEFERUNGEN, GEFAHR, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen auf Kosten der Partner an die bei der Bestellung angegebene Anschrift der Partner. Die Lieferkosten werden dem Partner vor der Bestellung mitgeteilt.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf die Partner über.
  3. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der an die Partner gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Kaufpreisforderungen aus dieser Vereinbarung und den von dieser Vereinbarung erfassten Einzelaufträgen vor.

F. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Die Rahmenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Mit der Beendigung der Vereinbarung ist es den Partnern nicht mehr gestattet, die Marke und das Marketingmaterial der Verkäuferin zu nutzen (vgl. H.).

G. AUSSERORDENTLICHE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

  1. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grunde außerordentlich und fristlos zu kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt unter andrem vor, wenn
    1. die Behandlungs- und Bedienungsvorgaben der Produkte grob oder wesentlich missachtet verwendet werden;
    2. die Bild und Wortmarke in missbräuchlicher Weise falsch verwendet werden;
    3. das Wachs an Dritte weitergegeben oder veräußert wird;
    4. die Partner die Waxing Station untervermieten oder Dritten in sonstiger Weise den Gebrauch der Waxing Station überlassen;
    5. die Partner die Waxing Station nicht bestimmungsgemäß nutzen; oder
    6. die Partner andere als die von der Verkäuferin freigegebenen Wachsprodukte verwenden und dadurch die Funktionsfähigkeit der Waxing Station, die Behandlungsqualität oder die Marke „Wax in the City“ gefährden.

H. NUTZUNG DER MARKE „WAX IN THE CITY“ UND MARKETINGMATERIAL

  1. Die Partner haben die Marke „Wax in the City“ sowie Werbemittel der Verkäuferin ausschließlich nach den Vorgaben von Wax in the City einzusetzen.
  2. Die Partner sind berechtigt und verpflichtet, bei der Nutzung des WAX INSIDE-Systems die Wortmarke und die Bildmarke Wax in the City nach den Vorgaben von Wax in the City zu verwenden.
  3. Die Partner dürfen mit Ausnahme ihrer Eigenmarke, die Wort und Bildmarke von Wax in the City nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit Produkten und Marken Dritter verwenden. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Wax in the City möglich.

I. VERWENDUNG DER PRODUKTE

  1. Die Partner nutzen die Produkte ausschließlich bestimmungsgemäß, nach den Vorgaben der Betriebsanleitung und unter Verwendung der vorgegebenen Produkte.
  2. Die Waxing Station ist auf die Nutzung mit dem PURE Performance Wachs zugeschnitten. Die Nutzung anderer Wachsprodukte kann zu Fehlfunktionen der Waxing Station führen, Haftungsrisiken begründen und stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.
  3. Bei der Behandlung sind ausschließlich die Verbrauchsprodukte der Verkäuferin zu verwenden.

J. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Ansprüche der Partner wegen Mängeln der Produkte setzen voraus, dass die Partner ihre ihnen obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind (§ 377 HGB). Die Partner haben die Produkte unverzüglich auf etwaige Fehlmengen, Transportschäden oder andere offensichtliche Mängel zu untersuchen und der Verkäuferin unverzüglich, spätestens innerhalb eines Tages ab Lieferung, zu melden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln ist die zugrundeliegende Beanstandung unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  2. Es liegt kein Mangel vor, wenn die Waxing Station mit Wachsprodukten genutzt wurde, die nicht für das Gerät freigegeben sind (vgl. I. Nr. 2).
  3. Die Verkäuferin behält sich vor, einen Mangel der an die Partner gelieferten Produkte zunächst nach ihrer Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beheben.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.

K. HAFTUNG

  1. Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die Verkäuferin (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß gesetzlichen Vorschriften) nur
    1. – allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partner regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung der Verkäuferin jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. (1) gelten nicht, soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschweigt, eine Garantie für die Beschaffenheit Produkte übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
  3. Soweit die Haftung der Verkäuferin gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

L. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSMATERIAL

  1. Schulungsinhalte dürfen nicht vervielfältigt werden, um sie an Dritte weiterzugeben. Eine gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung ist ebenfalls nicht gestattet.
  2. Den Partnern ist es ferner nicht gestattet, die im Wege des Downloads zu Verfügung gestellten Inhalte zu vervielfältigen, anzubieten, zu bearbeiten, zu veröffentlichen sowie an Dritte weiterzugeben.
  3. Online-Seminare bzw. Kurse oder Video dürfen ohne Einwilligung der Verkäuferin nicht aufgezeichnet, mitgeschnitten, heruntergeladen, veröffentlicht oder vorgeführt werden.

M. SONSTIGE REGELUNGEN

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Verkäuferin.
  2. Die Verkäuferin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Partner schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Vertragspartnerin verpflichten sich, falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Vereinbarung.

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